Viele Menschen profitieren von Leichter Sprache
Mit der Übersetzung in Leichte Sprache soll die Landesverfassung allen Bürger*innen Nordrhein-Westfalens zugänglich gemacht werden, zum Beispiel Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung und mit Lernschwierigkeiten, Lese- und Schreibschwächen, Demenz, prälingualer Hörschädigung, Gehörlosigkeit, einer erworbenen Sprachstörung nach einer Hirnschädigung oder geringen Deutschkenntnissen.
Selbstständig und selbstbestimmt auf Informationssuche gehen
Leichte Sprache sorgt dafür, dass Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen, vorübergehend oder dauerhaft, Probleme mit einem komplexen Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen, selbstständig auf Informationssuche gehen können und für sie wichtige Informationen verstehen und so selbstbestimmt an der Informationsgesellschaft teilhaben können. Leichte Sprache ist leichter zu lesen, da sie einfache Wörter und kurze Sätze verwendet und diese mit Bildern untermalt.
Jeder Text wird geprüft
Bei der Übersetzung werden die Originaltexte gemäß den Regeln für Leichte Sprache umformuliert. Im Anschluss werden die Übersetzungen von Menschen geprüft, die selbst Probleme beim Lesen von schwerer Sprache haben. Die Texte werden dann gemäß ihrer Rückmeldungen angepasst. Bei der Übersetzung der NRW-Landesverfassung haben die Prüfer*innen des Büros für Leichte Sprache von LEWAC die Texte in mehreren Durchgängen auf Verständlichkeit geprüft und Änderungsvorschläge gemacht. Mit rechtlichen Fragen bei der Erklärung der Gesetze in Leichter Sprache hat sich ein Studierenden-Projekt der Hochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel beschäftigt.